Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2013

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der SAUKE.SEMRAU GmbH und dem Auftraggeber (AG) für alle von der SAUKE.SEMRAU GmbH zu erbringenden Leistungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG , sowie individuelle Vertragsbedingungen gelten nur, wenn diese Bedingungen ausdrücklich von der SAUKE.SEMRAU GmbH schriftlich bestätigt werden. Diese besonderen und individuellen Vertragsbedingungen gehen den AGB vor.

2. Angebote und Unterlagen
1. Angebote der SAUKE.SEMRAU GmbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend.

2. An Kostenvoranschlägen, Angeboten , Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die von der SAUKE.SEMRAU GmbH  im Zuge des Geschäftsverhältnisses dem Vertragspartner überlassenen werden, behält sich die SAUKE.SEMRAU GmbH die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die SAUKE.SEMRAU GmbH gestattet.

3. Die in den Unterlagen enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusage dar. Garantiezusagen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die SAUKE.SEMRAU GmbH.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen steht dem Vertragspartner nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preisangaben verstehen sich netto, d. h. zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Entladung.

3. Die Rechnungen der SAUKE.SEMRAU GmbH sind sofort nach Erhalt rein netto Kasse zur Zahlung fällig.

4. Die SAUKE.SEMRAU GmbH ist berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und Teilrechnungen, je nach erbrachter Auftragsleistung, zu stellen.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und diese auf demselben Auftragsverhältnis beruhen.

4. Lieferzeit und Lieferverzögerungen
1. Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmt die SAUKE.SEMRAU GmbH nach billigem Ermessen.

2. Die Lieferzeit ergibt sich in der Regel aus den Vereinbarungen der Parteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und das der AG alle ihn treffenden Pflichten und Obliegenheiten rechtzeitig nachgekommen ist (z. B. Einholung etwaiger erforderlicher behördlichen Genehmigungen oder Bescheinigungen, Leistung einer Anzahlung, gehörige Annahme der Leistung). Kommt der AG wegen dieser Pflichten in Verzug, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

3. Der AG haftet gegenüber der SAUKE.SEMRAU GmbH dafür, dass die von dem AG beigestellten Leistungen und im Rahmen der Mitwirkung überlassenen Unterlagen und Informationen , Daten und Gegenstände frei von Rechten Dritter sind, die eine vertragsmäßige Nutzung durch die SAUKE.SEMRAU GmbH ausschließen oder beeinträchtigen.

4. In Fällen höherer Gewalt – insbesondere Arbeitskämpfe, staatliche/behördliche Maßnahmen, die die SAUKE.SEMRAU GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wird die durch die genannten Umstände die Leistungserfüllung oder –durchführung unmöglich oder unzumutbar, ist die SAUKE.SEMRAU GmbH von der Leistungsverpflichtung befreit.

5. Gefahrübergang, Teilleistungen
1. Bei Warenlieferungen erfolgt die Lieferung EXW ab Werk, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

2. Die SAUKE.SEMRAU GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den AG zumutbar ist.

6. Geheimhaltung
1. Der AG und die SAUKE.SEMRAU GmbH sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist die SAUKE.SEMRAU GmbH berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.

7. Gewährleistungsansprüche
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Lieferung an den AG oder an den von ihm bestimmten Dritten von dem AG sorgfältig zu prüfen. Sie gelten als genehmigt, wenn der AG nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Lieferdatum der SAUKE.SEMRAU GmbH eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel schriftlich in Textform zukommen lässt.

3. Auf Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die SAUKE.SEMRAU GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich der Liefergegenstand nicht mehr an dem ursprünglichen Lieferort befindet.

4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die SAUKE.SEMRAU GmbH innerhalb einer angemessener Frist zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der AG hat in Abstimmung mit der SAUKE.SEMRAU GmbH hierfür einen angemessenen Zeitraum, bzw. die erforderliche Zeit zu geben.

5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der AG ohne Zustimmung von der SAUKE.SEMRAU GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der AG die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7. Eine im Einzelfall vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

8. Haftung
1. Die Haftung der SAUKE.SEMRAU GmbH auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt.

2. Die SAUKE.SEMRAU GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ernsthaft gefährdet ist.

3. Soweit die SAUKE.SEMRAU GmbH gemäß vorstehender Ziffer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die SAUKE.SEMRAU GmbH bei Anwendung allgemeinüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands (bzw. des Werks oder sonstigen Hauptleistung) sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der SAUKE.SEMRAU GmbH für Sachschäden auf einen Betrag von 3 Mio. € und Vermögensfolgeschäden auf 100 T€ beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt und die Verstöße in mehreren Jahren begangen werden.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SAUKE.SEMRAU GmbH.

6. Soweit die SAUKE.SEMRAU GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7. Die Beschränkungen und Begrenzungen gem. den Ziffern 7.1,7.2,7.3,7.4 und 7.5 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung aus schriftlich gegebenen Garantien sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

8. Soweit die SAUKE.SEMRAU GmbH aufgrund von Informationen des AG im Rahmen des vertraglichen Leistungsumfangs technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Informationen des AG falsch oder fehlerhaft sind, ist jegliche Haftung der SAUKE.SEMRAU GmbH ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der SAUKE.SEMRAU GmbH und dem AG ist nach Wahl der SAUEK.SEMRAU GmbH Diez oder der Sitz des AG. Für Klagen gegen die SAUKE.SEMRAU GmbH ist Diez ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

SAUKE.SEMRAU GmbH, Unterdorfstr.1, D-56370 Ebertshausen
FON +49 (0) 151 67527561

info@remove-this.saukesemrau.de www.saukesemrau.de